Wahlen

Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz für Auslandsösterreicher*innen – Eintragung und Änderung

Allgemeine Informationen

Als Österreicher*in mit Hauptwohnsitz im Ausland können Sie sich in die Wählerevidenz der österreichischen Gemeinde eintragen lassen, in der Sie zuletzt Ihren Hauptwohnsitz hatten oder – falls Sie in Österreich noch nie einen Hauptwohnsitz hatten – einen Anknüpfungspunkt haben.

Durch die Eintragung in die Wählerevidenz können Sie an Nationalratswahlen und Bundespräsidentenwahlen teilnehmen. Durch die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz können Sie an Europawahlen teilnehmen. Wenn Sie in einem anderen EU-Staat Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen Sie sich vor einer Eintragung in die Europa-Wählerevidenz entscheiden, ob Sie die EU-Abgeordneten Ihres Heimatstaates oder Ihres Wohnsitzlandes wählen wollen.

Möchten Sie bei Europawahlen die österreichischen Abgeordneten wählen, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.

Wenn Sie bei der Europawahl die Abgeordneten des EU-Staates wählen möchten, in dem Sie wohnen, und nicht die österreichischen Abgeordneten, kontaktieren Sie bitte die Wählerevidenz des EU-Mitgliedsstaates, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Die Eintragung in beide Evidenzen (Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz) kann mit einem Formular beantragt werden. Für die Teilnahme an Bundeswahlen muss der Eintrag in die Wählerevidenz vor der Wahl erfolgen. Vor jeder Wahl wird das Wählerverzeichnis am Stichtag der Wahl erstellt. Damit Sie sicher an einer Bundeswahl teilnehmen können, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz stellen.

„Gelbes Formular“
Antrag auf Eintragung in die und/oder Europa-Wählerevidenz
inkl. Ausfüllanleitung

„Blaues Formular“
Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger

Übersetzungshilfen

Parteienverkehr
Mo, Di, Do & Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 15:00 - 18:00 Uhr

Parteienverkehr Bauamt
Mo & Di 08:00 - 11:30 Uhr
Do 15:00 - 18:00 Uhr

Bürgermeister-Sprechstunde
Do 15:00 - 18:00 Uhr

Am Mittwoch sind keine Amtsstunden.