Mehrzweckhalle

Am Gelände unserer Volksschule befindet sich auch die Turnhalle, welche über den Haupteingang der Schule erreichbar ist.

Auf einer Fläche von 180 m2 stehen neben den Turngeräten auch Sessel und Bühnenelemente zur Verfügung. Auch kann bei Veranstaltungen die Garderobe und die Schulküche mitbenützt werden.

Vorzugsweise wird die Halle an örtliche Vereine, Gruppen und Veranstalter vermietet. Den aktuellen Plan der Hallenbelegung können Sie weiter unten einsehen.

Vermietung der Mehrzweckhalle:

Dadurch, dass sich seit 1988 etliche Voraussetzungen für die Benützung der Mehrzweckhalle geändert haben, ist auch eine Anpassung der Entgeltleistungen für die Hallenbenützung notwendig geworden:

  • Der örtliche Turn- und Gymnastikverein zahlt für die fixen Wochenstunden für Erwachsenenturnen € 150,– und für Kinderturnen € 100,– pauschal im Jahr. Die Gebühren für das jeweilige Semester sind im Voraus zu entrichten. Die Benützungszeiten sind mit der Gemeinde zu vereinbaren.
  • Örtliche  Turn- u. Sportvereine zahlen für die fixen Termine für Erwachsene € 4.-/Stunde und für Kinder (bis 14 Jahre) € 2.-/Stunde. Die Gebühren für das jeweilige Semester sind im Voraus zu entrichtet. Die Benützungszeiten sind mit der Gemeinde zu vereinbaren.  
  • Auswärtige Sport- und Turnvereine bezahlen den doppelten Betrag der örtlichen Vereine.
  • Kommerzielle Sportveranstaltungen für Kinder bis 14 Jahre €10.-/ Stunde und Erwachsene €15.-/ Stunde.
  • Für die kulturelle Nutzung durch örtliche Veranstalter (Konzerte, Theater, Ausstellungen u.ä.) wird keine Miete verlangt. 
  • Für fremde Veranstalter kostet die erste Stunde € 30.- und jede weitere Stunde € 15.-, und zwar für die tatsächliche Benützungszeit. 
  • In besonders gelagerten Einzelfällen wird der Gemeindevorstand eine Entscheidung treffen.
  • Wie schon einmal beschlossen, sollen außer für gemeindeeigene Veranstaltungen, welche mehr als die MZH mit der Garderobe betreffen, keine Großveranstaltung stattfinden.
  • Die Halle wird für örtliche Vereine, Gruppen und Veranstalter bevorzugt zur Verfügung gestellt.

Wenn Sessel und/oder Bühne für eine Veranstaltung benötigt werden, hat der Veranstalter ausreichend Personal für das Aufstellen und Wegräumen unter Aufsicht eines Gemeindebediensteten zur Verfügung zu stellen oder das von der Gemeinde beigestellte Personal den entsprechenden Stundenlohn zu bezahlen.

Mit den allfälligen Benützern der Halle ist jedenfalls ein Vertag abzuschließen, in welchem sich der Benützer verpflichtet, einen allfälligen Schaden in der Halle oder an den Einrichtungsgegenständen zu ersetzen.

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